Eingeführt von Bismarck

Die Geschichte der modernen Krankenversicherung

Erster Reichskanzler Otto von Bismarck, der am 15. Juni 1883 die erste Pflicht-Krankenversicherung der Welt einführte. )gro.aidepikiw(Foto: © 

Am 15. Juni 1883 führte der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck im Deutschen Reich das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“, die erste Pflicht-Krankenversicherung der Welt, ein und revolutionierte so das Gesundheitssystem nachhaltig. Dieses Gesetz legte den Grundstein für die moderne Krankenversicherung, wie wir sie heute kennen.

Zum Ende der industriellen Revolution (1760 bis 1840) liefen die Maschinen in den Fabriken auf Hochtouren und die Industrieschornsteine rauchten nahezu durchgehend. Auch zum Ende des 19. Jahrhunderts (1880) waren gerade einmal 2,6 Prozent der Bevölkerung des Deutschen Reiches arbeitslos. Der arbeitende Teil musste in einer 65-Stunden Woche unter oftmals schlechten und gefährlichen Arbeitsbedingungen schuften. Arbeit gab es viel und obwohl sich die Motoren und Maschinen stetig weiterentwickelt haben, veränderte sich bei den Arbeitern nichts: Sie waren immer noch die Sklaven der Fabrikanten, mussten täglich unter extremen Bedingungen für wenig Geld malochen und besaßen keinen sozialen Schutz, der sie bei Krankheit, Unfällen oder im Alter finanziell absicherte.

Rufe nach sozialer Absicherung wurden lauter

Aus diesem Grund organisierten sich immer mehr Arbeiter und gründeten Gewerkschaften und Parteien, die ihre Interessen durchsetzen. Die wohl bekannteste Partei aus dieser Zeit ist die SPD, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (1875 gegründet). Otto von Bismarck, der zu jener Zeit (erster) Reichskanzler des Deutschen Reiches war (22. März 1871 bis 20. März 1890), hatte eine große Abneigung gegen die Sozialdemokraten, welche sich stetig für mehr Rechte der Arbeiter stark machten. Zum einen wurde die Gruppe der Sozialdemokraten immer großer und gewann so mehr und mehr an Einfluss und Macht und zum anderen wurden die Schreie nach einer Revolution im Lande immer lauter. Beides hätte den ersten Reichskanzler sein politisches Amt kosten können und daher bekämpfte Otto von Bismarck die Sozialdemokraten an zwei Fronten:

  1. Sozialistengesetz

    Das sogenannte Sozialistengesetz (Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie) war ein 30-Punkte-Gesetz gegen die Sozialdemokraten und beinhaltete unter anderem Versammlungsverbote, Veröffentlichungsverbote von sozialdemokratischen Schriften und dem Verbot aller sozialdemokratischer Gruppen und Vereine. So wollte Otto von Bismarck auf der einen Seite die politische Gefahr der Sozialdemokraten loswerden.
  2. Sozialistengesetz

    Auf der anderen Seite trat er jetzt selbst für mehr Rechte und soziale Sicherheit der Arbeiter ein. Mit der Sozialgesetzgebung (Gesetze zum Schutz der Arbeiter) schuf Otto von Bismarck nach dem Prinzip mit Zuckerbrot und Peitsche drei wesentliche Säulen unseres heutigen Sozialversicherungssystems:
    1. Krankenversicherung
    2. Unfallversicherung
    3. Rentenversicherung
    So führte Otto von Bismarck die erste Plicht-Krankenversicherung der Welt (Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter) ein, welche die Arbeiter im Falle von Krankheit absicherte. Auch eine Unfallversicherung für Arbeiter war Bestandteil seiner Reform. Diese sah unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden eine finanzielle Entschädigung der Arbeiter vor (weitere Informationen des Deutschen historischen Museums). Das letzte wichtige Standbein der Sozialgesetzgebung war die gesetzliche Rentenversicherung, welche die Arbeiter auch im Alter finanziell absicherte (mehr Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Versicherungspflicht: Und die Welt schaute auf das Deutsche Reich

Nachdem die erste gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet war, bestand eine Versicherungspflicht bzw. ein Versicherungszwang für die meisten Reichsbürger, die gegen Gehalt oder Lohn eines im Deutschen Reich ansässigen Unternehmens beschäftigt waren. Fortan waren fast alle Arbeiter, vom einfachen Fabrikarbeiter bis hin zum Bankangestellten, gegen Krankheit versichert – etwas vergleichbares hatte die Welt bisher noch nicht gesehen.

Die erste Kranken-Pflichtversicherung war noch sehr einfach aufgebaut und natürlich nicht mit modernen gesetzlichen oder privaten Krankenkassen nicht vergleichbar. Der damalige Leistungskatalog der ersten Krankenkasse sah folgende Leistungen vor:

  • freie ärztliche Behandlung
  • freie Medikamente
  • freie kleinere Heilmittel
  • Krankengeld ab dem dritten Tag von mindestens 50 Prozent des Lohnes für maximal 26 Wochen
  • Unterstützung durch eine Wöchnerin für vier Wochen nach der Geburt
  • Sterbegeld in Höhe des 20-fachen Lohnes

Die Reichsversicherungsverordnung aus dem Jahr 1911

Unter der Hand des fünften Reichskanzlers Theobald von Bethmann Hollweg (14. Juli 1909 bis 13. Juli 1917) wurden die bisherigen Rechtsvorschriften (inklusive der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung) in der sogenannten Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengetragen. Das Krankenversicherungsrecht der RVO trat dann im Jahr 1914 in Kraft und beinhaltete unter anderem auch eine Versicherungspflicht für Arbeiter, die bisher noch keine Kranken-Pflichtversicherung besaßen. Dazu zählten beispielsweise Arbeiter der Land- und Forstwirtschaft, Dienstboten sowie Wanderarbeiter.

Fundamentale Änderung der Krankenversicherung im Nationalsozialismus

Der Nationalsozialismus und der Krieg hat vieles verändert. So hatte diese Zeit auch großen Einfluss auf das bisherige gesetzliche Krankenversicherungssystem. Man schaffte die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung ab und wies den Krankenversicherungsträgern staatlich anerkannte Leiter zu. Dadurch wurde die Organisation, die Finanzierung und die Aufsicht der Krankenkassen grundlegend geändert.

Nach dem Krieg, im Jahr 1952, stellte die noch junge Bundesrepublik Deutschland die Selbstverwaltung der Krankenkassen wieder her. Große Reformen begannen ab dem Jahr 1970. Man passte von nun her die gesetzliche Krankenversicherung stetig den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Änderungen im Land an und entwickelte so das schon sehr gut funktionierende Krankenversicherungssystem immer weiter. Eine der berühmtesten Reformen jener Zeit ist das sogenannte Lohnfortzahlungsgesetz, welches am 1. Januar 1970 eingeführt wurde. Dies regelte die Pflicht zur Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers im Krankheitsfall und stellte zeitglich Arbeiter und Angestellte diesbezüglich gleich.

Die 1970er Jahre waren von wirtschaftlichem Aufschwung geprägt und dies führte auch zur Verbesserung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. So ergänzte man das Leistungsverbesserungsgesetz sowie das Rehabilitationsgesetz und weitete die Krankenversicherungspflicht auf Behinderte in geschützten Einrichtungen, Studenten, Künstler, selbstständige Landwirte und Publizisten aus.

Einführung des fünften Buches Sozialgesetzbuch am 1. Januar 1989

Im Rahmen des sogenannten Gesundheits-Reformgesetz (GRG) wurde das Krankenversicherungsrecht, welches bisher noch in der Reichsversicherungsordnung geregelt war, am 1. Januar 1989 in das Sozialgesetzbuch (fünfter Teil) integriert. Auch hier wurde die gesetzliche Krankenversicherung erneut ausgebaut und es wurden Förderungen der Gesundheit, Untersuchungen für die Früherkennung von Krankheiten sowie Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit eingeführt.

Am 1. Januar 1991 wurde das Krankenversicherungsrecht durch die Wiedervereinigung Deutschlands auf die neuen Bundesländer übertragen. Seitdem gab es noch einige weitere wesentliche Reformen, welche die gesetzliche Krankenversicherung betrifft:

  • 1. Januar 1997: Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung
  • 1. Juli 1997: 1. und 2. Neuordnungsgesetz (NOG)
  • 1. Januar 2004: Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
  • 1. Januar 2007: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Das moderne Sozialversicherungssystem in Deutschland

Heute besitzt die Bundesrepublik Deutschland eines der besten Sozialversicherungssysteme der Welt. Dies besteht im Wesentlichen aus den fünf Säulen des Sozialversicherungssystems:

  1. Arbeitslosenversicherung
  2. Krankenversicherung
  3. Pflegeversicherung
  4. Rentenversicherung
  5. Unfallversicherung

Wie die gesetzliche Krankenversicherung auch, so funktioniert das ganze Sozialversicherungssystem nach dem Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die gesunden Versicherten für die erkrankten Versicherten aufkommen, dass die Einkommensstarken für die Einkommensschwachen einstehen und dass die jüngeren Versicherten für die älteren bzw. alten Versicherten aufkommen. Dies bezeichnet man auch als Generationenvertrag.

Die gesetzliche Krankenversicherung von heute hat drei große Probleme

Die moderne gesetzlich Krankenversicherung und das dahinterstehende Solidaritätsprinzip hat jedoch seit Jahren mit drei wesentlichen Problemen zu kämpfen:

  1. Weniger junge, mehr alte Menschen
    Seit Jahrzehnten werden die Menschen immer älter – ein Zeichen für ein gut funktionierendes Gesundheitssystem. Jedoch sinkt auch die Geburtenrate und wo zu Zeiten Bismarcks noch drei Arbeiter für einen Rentner aufkommen mussten, muss heute ein Arbeiter einen Rentner fast alleine finanzieren.
  2. Privatversicherte und Besserverdiener
    Das reich für arm, bzw. Einkommensstarke für Einkommensschwache aufkommen, stimmt leider nur in der Theorie, denn viele Gutverdiener sowie Beamte und Angestellte bestimmter Berufsgruppen zahlen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Zudem gibt es für gesetzlich versicherte Gutverdiener einen Höchstbetrag.
  3. Unbequeme aber notwenige Änderungen
    Kein Politiker und keine Partei ist bereit, die wichtigen, aber notwendigen Änderungen der gesetzlichen Krankenversicherung durchzusetzen. Damit dieses System weiter funktionieren kann, müssen die Beiträge erhöht und die Leistungen minimiert werden. Da dies aber einen negativen Einfluss auf die Beliebtheit und Umfragewerte hat, traut sich niemand dieses Thema anzugehen.

In Folge dieser Probleme streichen jetzt schon immer mehr Krankenkassen einst angebotene Leistungen. Dies geht sogar soweit, dass sich vermehrt gesetzliche Krankenkassen zusammenschließen müssen, um Kosten zu sparen.

Wer kann, flüchtet in die private Krankenversicherung

Eine beliebte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung. Jedoch ist diese (oftmals bessere) Form der Versicherung nur einigen Wenigen vorbehalten. Als Arbeitnehmer muss man beispielsweise ein Bruttoeinkommen von knapp 5.000 Euro bzw. von rund 60.000 Euro im Jahr nachweisen (Stand: 2020). Zudem können sich Beamte, Freiberufler und Selbstständige, ganz unabhängig von ihren Bezügen, privat krankenversichern.

Wie auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, gibt es auch eine Vielzahl von privaten Krankenversicherungen. Hier gibt es jedoch große Unterschiede im Leistungskatalog und bei den Beiträgen. Auf Krankenversicherung.net lassen sich die größten privaten Krankenversicherungen hinsichtlich Preis/Leistung übersichtlich vergleichen. Aktuelle Testberichte helfen zudem, die richtige private Krankenversicherung zu finden. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist jedoch komplizierter als der Wechsel einer gesetzlichen Krankenversicherung, da man hier einen Versicherungsvertrag abschließt und jede Leistung bzw. der exakte Leistungsumfang schriftlich festgehalten werden muss.

Eine Alternative: Die Private Krankenzusatzversicherung

Ganz ähnlich wie eine private Altersvorsorge die gesetzliche Rente ergänzen und so den bröckelnden Generationenvertrag auffangen soll, so können private Krankenzusatzversicherungen den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern. Viele diese Versicherungen haben sich bereits etabliert und so haben mittlerweile viele Bundesbürger eine Brillenzusatzversicherung, einen Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung oder aber auch eine Krankentagegeldzusatzversicherung – um nur einige private Zusatzversicherungen zu nennen.

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