Robert Klatt
Der Deutsche Ethikrat hat eine Empfehlung für die Ausweitung der Impfpflicht ausgesprochen. Im Bundestag wird darüber Anfang 2022 eine Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben stattfinden.
Berlin (Deutschland). Der Deutsche Ethikrat hat sich in einer heute veröffentlichten Ad-Hoc-Empfehlung (PDF) für eine Ausweitung der kürzlich beschlossenen Impfpflicht auf „wesentliche Teile der Bevölkerung“ ausgesprochen. Bisher besteht die Impfpflicht in Deutschland lediglich für Personal von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen.
Das unabhängige Gremium, das die Bundesregierung in ethischen Fragen berät, fordert neben der Ausweitung der Impfpflicht noch weitere flankierende Maßnahmen, wie ein flächendeckendes Impfangebot, ausreichend Impfstoff und die freie Wahl des verwendeten Impfstoffs. Empfohlen wird überdies eine personalisierte Einladung ungeimpfter Menschen sowie ein nationales Impfregister, das den Impfstatus der Bevölkerung speichert. Um Bedenken zu verringern, sollte im Rahmen der Impfkampagne außerdem verständliche Informationen bereitgestellt werden.
Von den 24 Mitglieder des Ethikrats haben 20 Mitglieder (83,33 %) sich für die Ausweitung der Impfpflicht ausgesprochen. Wie weit diese ausgeweitet werden soll, ist aber auch im Ethikrat umstritten. 13 der 20 Mitglieder (65 %) sind für eine generelle Impfpflicht für alle Erwachsenen, ausgenommen Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten. Die übrigen sieben der 20 Mitglieder (35 %) sprachen sich hingegen lediglich für eine Impfpflicht für Erwachsene aus Risikogruppen aus.
Erstellt wurde die Einschätzung auf Bitten von Bund und Ländern, weil im kommenden Jahr im Bundestag sehr wahrscheinlich eine Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben über eine allgemeine Impfpflicht stattfinden wird. Ausgesprochen hat sich dafür unter anderem Kanzler Olaf Scholz (SPD).
Der Ethikrat begründet seine Entscheidung damit, dass die Covid-19-Pandemie nur durch eine hohe Impfquote unter Kontrolle gebraucht werden kann. Der Eingriff in die körperliche Unverletzlichkeit ist laut dem Gremium aber nur zu rechtfertigen, wenn dadurch die Folgen weitere Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit oder ein drohender Zusammenbruch des Gesundheitssystems abgeschwächt oder verhindern werden kann.