Robert Klatt
Die ersten Impfmittel gegen das neue Coronavirus werden in Deutschland sehr wahrscheinlich Anfang 2021 zugelassen. Nun haben drei Gremien einen gemeinsamen Leitfaden für die Verteilung der Impfungen vorgestellt, der als Basis für ein neues Gesetz dienen könnte.
Berlin (Deutschland). Global befinden sich aktuell mehr als 200 Kandidaten für einen Impfstoff zum Schutz vor Covid-19 in der dritten Erprobungsphase. Sollte in den kommenden Monaten eines der Impfmittel in Deutschland eine Zulassung erhalten, werden die Produktionskapazitäten sehr wahrscheinlich aber nicht ausreichend groß sein, um alle Menschen zeitnah mit einer Impfung zu versorgen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat deshalb die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts (RKI), die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und den Deutschen Ethikrat damit beauftragt einen Verteilungsplan für die Impfstoffe zu entwickeln.
Der gemeinsam arbeitete Leitfaden wurde nun in Berlin vorgestellt. Darin wird festgehalten, dass bei der Priorisierung nach medizinischen, ethischen und rechtlichen Prinzipien gehandelt werden muss, die der Bevölkerung in verständlicher Form zu erklären sind. Außerdem muss die Impfentscheidung auf Basis einer kontinuierlichen Aufklärung über die Wirksamkeit und eventuelle Risiken freiwillig erfolgen. Kürzlich zeigte eine Studie, dass die Impfbereitschaft auch beim Vorhandensein eines wirksamen und sicheren Impfmittels in Deutschland gering ist. Zum Erkennen möglicher Impfrisiken soll überdies ein System zur Erfassung und Bewertung von Nebenwirkungen geschaffen werden.
Damit die Priorisierung einzelner Bevölkerungsgruppe rechtssicher erfolgen kann, ist laut den drei an der Ausarbeitung der Leitlinie beteiligten Gremien ein Gesetz nötig. Das Grundgesetz und das Infektionsschutzgesetz enthalten zwar bereits Aussagen dazu, diese sind aber sehr knapp und könnten in der Praxis für Probleme sorgen. In dem Leitfaden heißt es dazu, dass evidenzbasierte Begründungen einer Priorisierung transparent erfolgen müssen, um die bevorzugte Behandlung bestimmter Gruppen rechtfertigen zu können.
Um die Einhaltung der festgelegten Kriterien zur Priorisierung überwachen zu können, soll die Impfung zumindest anfänglich, bei der erwarteten geringen Verfügbarkeit ausschließlich in mandatierten Impfzentren erfolgen. Dies können zum Beispiel Gesundheitsämter oder ähnliche staatliche Institutionen sein.
Das Ziel der Leitlinien zur Impfstoffverteilung ist die Verhinderung von Todesfällen und schweren Covid-19-Krankheitsverläufen. Allein ein hohes Alter oder kognitive Beeinträchtigungen sollen für eine priorisierte Impfung aber nicht ausreichen. Zu Beginn sollen primär Bewohner von Pflegeheimen und andere Personen, die in einer Langzeitpflegeeinrichtung leben, geimpft werden. Außerdem gehören Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein deutlich höheres Risiko eines schweren oder tödlichen Covid-19-Verlaufs haben zur Gruppe der Personen, die zuerst geimpft werden dürfen.
Um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, sollen als zweite Gruppe überdies dort beschäftigte Personen, die häufig in Kontakt mit Covid-19-Patienten kommen, die Impfung erhalten. Dies sind vor allen Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens und Mitarbeiter der Altenpflege. Außerdem sollen staatliche Bedienstete der Feuerwehr, Polizei sowie Lehrer, Erzieher und Mitarbeiter der Gesundheitsämter, also Personen, die potenziell Kontakt mit Infizierten haben könnten, priorisiert geimpft werden.
In den kommenden Wochen wird die Stiko eine Matrix vorlegen, die auf Basis wissenschaftlicher Daten die nun definierten Personengruppen detailliert hierarchisch ordnet. Um Akzeptanz für den Impfplan in der Bevölkerung zu schaffen, soll zeitnah eine Informationskampagne anlaufen, die auch die unterschiedlichen Bildungsstände und Kommunikationsschwierigkeiten einbezieht.