Sinkende Infektionszahlen

Ende der Isolationspflicht bei Covid-19 „medizinisch vertretbar“

Robert Klatt

Frau mit Maske zum Schutz vor Covid-19 )kcotS ebodAtiripsahpla(Foto: © 
Auf den Punkt gebracht
  • In Deutschland wollen einige Bundesländer die fünftägige Isolationspflicht bei einem positiven Covid-19-Test beenden
  • Auch die Bundesärztekammer und der Deutsche Hausärzteverband halten ein Ende der Maßnahmen für medizinisch vertretbar, weil die Infektionszahlen sinken und die Krankheitsverläufe oft mild sind

In Deutschland ist laut der Bundesärztekammer angesichts der sinkenden Covid-19-Infektionszahlen und der oft milden Krankheitsverläufe ein Ende der Isolationspflicht „medizinisch vertretbar“.

Berlin (Deutschland). In Deutschland gilt laut dem Robert-Koch Institut (RKI) in allen Bundesländern für Personen aus der Allgemeinbevölkerung, die nachweislich positiv mit Covid-19 infiziert waren, eine Isolationspflicht von fünf Tagen. Am letzten Freitag (12.11.2022) kündigten Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein an, diese Isolationspflicht zeitnah aufheben zu wollen.

Auch Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) ist der Ansicht, dass ein Ende der Isolationspflicht in Anbetracht der Erfahrungen anderer europäischer Länder „medizinisch vertretbar“ ist. Der Hausärztebund ist ebenfalls der Ansicht, dass die Isolationspflicht aufgehoben werden kann, weil Menschen, die husten oder schniefen ohnehin zu Hause bleiben sollten. Zudem verweist der Hausärztebund auf die persönliche Verantwortung der Betroffenen.

Ende der Isolationspflicht unproblematisch

Gegenüber der Rheinischen Post (Dienstagausgabe) nannte Reinhardt als Gründe für das mögliche Ende der Isolationspflicht die sinkenden Infektionszahlen und die meistens milden Krankheitsverläufe.

„Isolationspflichten sind weitreichende freiheitseinschränkende Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sind. Das zeigen auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen sind.“

Bundeseinheitliches Vorgehen

Laut Reinhardt sollten sich die Länder bei einem Ende der Isolationspflicht aber auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen einigen.

„Es ist voraussichtlich schwierig, die Menschen in einem Bundesland anzuhalten, sich auch bei symptomfreien Verläufen an strikte Isolationsvorgaben zu halten, wenn im Nachbarbundesland in gleich gelagerten Fällen keine Beschränkungen gelten. Wichtig ist, dass die Menschen lernen, eigenverantwortlich mit diesen Lockerungen umzugehen und Rücksicht nehmen.“

Wie Markus Beier der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands gegenüber der Rheinischen Post erklärt, handelt es sich bei der Isolationspflicht primär um eine politische und nicht um eine medizinische Entscheidung.

„Ob es eine gesetzlich verankerte Isolationspflicht gibt oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Aus medizinischer Sicht muss der Leitspruch lauten: Wer krank ist, bleibt konsequent zu Hause. Niemand, der hustet und schnieft, sollte sich ins Büro oder eine volle Bahn setzen.“

Menschen, die zwar einen positiven Covid-19-Schnelltest haben, aber keinerlei Symptome zeigen, sind laut Beier eine Ausnahme.

„Wenn also jeder mit Symptomen konsequent zu Hause bleibt, dann wird nur eine sehr kleine Zahl an Menschen von einer Änderung der Isolationspflicht auch praktisch betroffen sein.“

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