Verbot aufgehoben

EuGH – Cannabis-Wirkstoff CBD ist keine Droge

Robert Klatt

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Cannabidiol (CBD) ist laut einem Urteil des EuGH keine Droge. Mitgliedsstaaten der EU dürfen die Vermarktung aufgrund der Vorschriften zum freien Warenverkehr deshalb nicht untersagen.

Luxemburg (Luxemburg). Das nicht psychoaktive Cannabinoid Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf (Cannabis) besitzt laut Studien eine entzündungshemmende, entkrampfende, gegen Übelkeit gerichtete sowie angstlösende Wirkung. Der pflanzliche Wirkstoff wird deshalb in einigen Staaten bereits in der Medizin eingesetzt. Andere Länder sehen den Einsatz von CBD als Medikament oder Genussmittel hingegen kritisch und streben deshalb teilweise eine strenge Regulierung an.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt nun zumindest innerhalb der Europäischen Union (EU) für Rechtssicherheit bei Produzenten, Händlern und Nutzern von CBD und kippt bestehende lokale Verkaufsverbote des Cannabinoids. Deutsche Kunden können laut dem Urteil des EuGH somit weiterhin legal das beste CBD Gras und bei anderen Händlern erwerben.

Importverbot von CBD in Frankreich

Die Verhandlung vor dem EuGH mit dem für die CBD-Branche positivem Urteil geht auf ein Verbot der französischen Regierung zurück, das dem Unternehmen Kanavape 2014 untersagt hat, die erste elektronische Zigarette mit CBD in Frankreich anzubieten. Geplant war dazu der Import von Bio-Hanfpflanzen aus der Tschechischen Republik. Dies war verboten, obwohl Frankreich einer der größtenHanfproduzenten der EU ist. Erlaubt war zu diesem Zeitpunkt lediglich der Import von Samen und Fasern der Pflanze.

Im Jahr 2018 wurden die Gründer von Kanavape von einem französischen Gericht deshalb wegen Drogenhandel zu einer 15- beziehungsweise 18-monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Als die Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegten, wurde das Verfahren vom zuständigen französischen Gericht an den EuGH verwiesen, der urteilen sollte, ob ein Frankreich den Import von CBD, das in einem anderen Mitgliedsstaat der EU legal angebaut wurde, verbieten darf. Der europäische Binnenmarkt sieht eigentlich vor, dass zwischen den Mitgliedern Waren, Kapital, Arbeitskräfte und Dienstleistungen frei transportiert werden dürfen.

Der EuGH entschied daraufhin, dass Frankreich mit seinem Verbot die Vorschriften zum freien Warenverkehr innerhalb der EU verletzt. Das Urteil bedeutet überdies, dass kein Mitglied der EU die Vermarktung von CBD-Produkten, die in einem anderen Mitgliedsstaat legal produziert wurden, untersagen darf.

Ist CBD eine Droge?

Außerdem beschäftigte sich der EuGH mit Frage, ob es sich bei CBD überhaupt um eine Droge handelt. Dies ist auch in der Wissenschaft umstritten, weil CBD zwar THC ähnelt aber keine psychoaktive Wirkung besitzt.

Laut dem kürzlich gesprochenen Urteil des EuGH sind Produkte, die aus der ganzen Cannabis-Sativa-Pflanze hergestellt wurden, die also auch die Blüten- und Fruchtständen enthalten, keine Droge. Dies begründen die Richter damit, dass „CBD im Gegensatz zu THC offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen“ auf den Menschen hat. CBD kann deshalb rechtlich nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Finn Hänsel, Vorsitzender des Branchenverbandes Pro CBD: „Ich habe nie mit einem anderen Ausgang des Verfahrens gerechnet – aber dass der EuGH sich dann so klar äußert, hat selbst unsere Erwartungen übertroffen.“

In der Urteilsbegründung verweisen die Richter außerdem auf ihre Verpflichtung zur Würdigung wissenschaftlicher Daten, „um sich zu vergewissern, dass die geltend gemachte tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen Erwägungen beruht.“

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