Keine Schäden

Ultraschall in der Schwangerschaft ist ungefährlich

Robert Klatt

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Laut einer Metastudie besteht durch Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft für den Fetus und die Mutter kein Gesundheitsrisiko.

Berlin (Deutschland). Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren, die im nicht medizinischen Kontext erfolgen, wurden laut einer Meldung des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) im Rahmen neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland verboten. Angestoßen wurde diese Novellierung von Kritikern des sogenannten Baby-Watching“ (Babyfernsehen), die in der medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen ein Gesundheitsrisiko für das Baby und die Mutter sehen.

Weil aber auch die von Ärzten zu diagnostischen Zwecken durchgeführte Sonografie dieselbe Methode das 3D-Ultraschalls verwendet, hat die neue StrlSchV dazu geführt, dass Ultraschalluntersuchungen generell kritischer gesehen werden. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hat deshalb eine Metastudie durchgeführt, laut deren Ergebnisse es keine „ultraschallbedingten, medizinischen Schaden am Fötus“ gibt.

„Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, erklärt Dr. Kai-Sven Heling, Vizepräsident der DEGUM.

Keine signifikante Temperaturerhöhung durch Ultraschall

Die ausgewerteten Studien zeigen, dass Ultraschallsysteme zu keiner signifikanten Temperaturerhöhung im Körper der schwangeren Frau führen. Es kommt zwar ultraschallbedingt zu einer geringfügig höheren Temperatur, diese ist aber deutlich geringer als der Temperaturanstieg, der bei körperlicher Aktivität oder Fieber ausgelöst wird. Die Wissenschaftler der DEGUM konstatieren somit, dass der Einsatz von Ultraschall in der Schwangerenvorsorge kein Gesundheitsrisiko darstellt.

Sonderfall PW-Dopplerultraschall

Eine Ausnahme bildet hier lediglich der selten eingesetzte PW-Dopplerultraschall. Diese besondere Form der Ultraschalluntersuchung dient unter anderem der Ursachenforschung von Wachstumsstörungen. Bei einer lang anhaltenden Untersuchung könnte dies laut der DEGUM zu einem möglicherweise gesundheitsgefährdenden Temperaturanstieg im Körper der Schwangeren führen. „Der PW-Ultraschall wäre jedoch nur dann potenziell gesundheitsschädigend für den Fötus, wenn er kontinuierlich für mehrere Minuten eingesetzt würde“, erklärt Heling.

In der Regel wird aber auch der PW-Dopplerultraschall nur für wenige Sekunden angewendet. Die zu erwartende Temperaturerhöhung wird dem Arzt außerdem permanent angezeigt. In der klinischen Praxis ist das potenzielle Risiko des PW-Dopplerultraschalls deshalb nahezu kaum vorhanden.

Dafür spricht auch, dass bei dieser Doppleruntersuchungen der Fetus meist gar nicht von den Schallsignalen erfasst wird. „In den meisten Fällen werden nur Gefäße untersucht, die außerhalb des Fetus liegen – wie die mütterlichen Gebärmutterarterien oder die Blutgefäße der Nabelschnur“, sagt Professor Peter Kozlowski, Mitglied im engeren Vorstand der DEGUM.

Keine Nachweise für Ultraschallschäden am fetalen Schädel

Eine direkte Untersuchung des fetalen Gewebes per PW-Dopplerultraschall findet in Deutschland nur bei sehr speziellen Problemen statt und bei einer klaren Indikationsstellung statt. Die Untersuchung des Gehirns per Ultraschall, die laut inzwischen widerlegten Studien angeblich Autismus auslösen sollte, ist deshalb eine absolute Ausnahme. Laut der DEGUM ist auch die unter Einhaltung der zeitlichen Untersuchungsdauer kein Gesundheitsrisiko.

„Der von einigen Forschern in den USA gemutmaßte Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Ultraschalls beim Ungeborenen und späterem Autismus fußt einzig und allein auf der Beobachtung, dass das Auftreten von Autismus in den vergangenen Jahrzehnten in etwa in gleichem Maße zugenommen hat, wie die Anzahl an Ultraschalluntersuchungen“, konstatiert Heiko Dudwiesus, Leiter des DEGUM-Arbeitskreises Ultraschallsysteme.

Bestätigt wird die Position der DEGUM zusätzlich durch eine Studie mit 211 entwicklungsgestörten Kindern, darunter 107 Kinder mit Autismus-Fälle, die anhand ausgewerteter Gesundheitsdaten belegt, dass die Mütter der betroffenen Kinder während ihrer Schwangerschaft nicht intensiver oder häufiger per Ultraschall untersucht worden waren als normal entwickelte Kinder.

Ultraschall verursacht keine Zellveränderungen

Auch angebliche Zellveränderungen oder Zellschädigungen beim durch Ultraschallanwendungen in der Schwangerschaft gibt es laut den von der DEGUM ausgewerteten aktuellen Studien nicht. „Da Laborversuche gezeigt haben, dass durch Ultraschall erzeugte Gasbläschen nur durch Anreicherung des Blutes mit Fremdmaterial – etwa mit Kontrastmittel entstehen – dieses jedoch bei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft nicht zum Einsatz kommt, kann auch diese potenzielle Gefährdung ausgeschlossen werden“, erklärt Dudwiesus.

Die DEGUM weist demnach die seit einigen Jahren existierende Kritik an 3D-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft entschieden zurück. Ein Gesundheitsrisiko existiert laut der aktuellen Studienlage weder für die Mutter noch für das ungeborene Kind.

„Man kann zwar dem sogenannten Baby–Fernsehen zu kommerziellen Zwecken kritisch gegenüberstehen, da – unter anderem aufgrund von oft wenig qualifizierten Anwendern – sehr wohl die reale Gefahr besteht, tatsächliche Probleme des Fetus nicht zu erkennen. Doch die Anwendung des Ultraschalls zu diagnostischen Zwecken befürworten wir uneingeschränkt“, konstatiert Heling.

Die in der neuen StrlSchV genannte Gefährdung des Fetus durch Ultraschall ist laut der DEGUM demnach falsch. Die Experten fordern deshalb vom Gesetzgeber einen anderen Ansatz zum Verbot des Babyfernsehens, der Ultraschall nicht generell negativ darstellt.

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