Robert Klatt
In vielen Ländern gibt es für Elektroautos steuerliche Vorteile. Politiker haben nun wegen der hohen Steuerausfälle beschlossen, dass die Befreiung ab 2024 endet.
Bern (Schweiz). In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es aktuell für Elektroautos steuerliche Vorteile, um den Absatz zu erhöhen. Der Bundesrat der Schweiz hat nun beschlossen, dass wegen der hohen Steuerausfälle in der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Befreiung ab 2024 endet. Käufer von Elektroautos müssen in der Schweiz somit ab dem 1. Januar 2024 eine steuerliche Abgabe in Höhe von vier Prozent des Importpreises an den Staat entrichten.
Laut den Daten der Schweizer Behörde lag der Anteil der Elektroautos an den Neuzulassungen im ersten Halbjahr 2023 bei knapp einem Viertel (23 %). Wie der Bundesrat erklärt, kam es dadurch zu Steuerausfällen in signifikanter Höhe.
„Im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen.“
Elektroautos sind bereits seit der Einführung der Steuer im Jahr 2023 von der Abgabe befreit. Diese Entscheidung sollte dazu beitragen, die klimafreundlicheren Fahrzeuge trotz ihrer höheren Anschaffungspreise attraktiv zu machen. Dies ist laut dem Bundesrat aber nicht mehr länger notwendig, weil die sinkenden Produktionskosten von Elektroautos in den kommenden Jahren dazu führen werden, dass die Preisdifferenz zu gleichwertigen Verbrennern nicht länger vorhanden ist.
Eine Studie des Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zeigte kürzlich sogar, dass die Kosten eines Elektroautos über die Gesamtnutzungsdauer bereits jetzt geringer sind.
In der Schweiz sind die Einnahmen durch die Automobilsteuer zweckgebunden. Die höheren Steuereinnahmen durch den Entfall der Befreiung kommt demnach dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zugute, der damit die Verkehrsinfrastruktur betreibt.