Robert Klatt
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) untersucht jährlich die auf Arbeitseinkommen anfallenden Steuern und Sozialabgaben in den Mitgliedsstaaten. Nun wurden neue Daten veröffentlicht, laut denen die Belastung in Deutschland noch immer besonders hoch ist.
Paris (Frankreich). Laut Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2023 hat Deutschland innerhalb der 38 Mitgliedstaaten die zweithöchsten Steuern und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen. Nun hat die OECD aktuelle Daten veröffentlicht, laut denen Durchschnittsverdiener in Belgien die höchsten Steuern und Sozialabgaben entrichten müssen. Deutschland befindet sich in der Liste weiterhin auf der zweiten Position.
Die Analysten der OECD berücksichtigten für ihre Berechnung die Einkommensteuer und die Sozialabgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Innerhalb der OECD liegen diesen bei einem Single mit Durchschnittseinkommen im Mittel bei 34,8 Prozent. In Deutschland muss ein solcher Haushalt hingegen 47,9 Prozent seines Gehalts für Steuern und Sozialabgaben aufwenden.
Auch die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben für Familien mit Kindern sind in Deutschland hoch. Eine Familie mit zwei Kindern und zwei arbeitenden Eltern muss im Mittel 40,7 Prozent des Einkommens für Steuern und Sozialabgaben abführen. Der OECD-Durchschnitt ist mit 29,5 Prozent deutlich geringer.
Single ohne Kind | Ehepaar mit zwei Kindern | |
Belgien | 52,7 % | 37,3 % |
Deutschland | 47,9 % | 33,1 % |
Österreich | 47,2 % | 32,8 % |
Frankreich | 46,8 % | 39,1 % |
Italien | 45,1 % | 33,2 % |
Finnland | 43,5 % | 39, 8 % |
Slowenien | 43,3 % | 29,5 % |
Portugal | 42,3 % | 32,3 % |
Schweden | 42,1 % | 37,4 % |
Slowakei | 41,6 % | 15,7 % |
Familien mit zwei Kindern, aber nur einem Verdiener, mussten in Deutschland im Mittel 33,1 Prozent ihres Einkommens für Steuern und Sozialabgaben aufwenden. Die Bundesrepublik liegt innerhalb der OECD-Staaten damit auf dem neunten Platz. Dies liegt primär am sogenannten Ehegattensplitting, durch das Familien mit einem Alleinverdiener oder Ehepartnern mit stark unterschiedlichen Einkommen deutliche Steuervorteile erhalten. Im Durchschnitt lagen die Steuern und Abgaben für diese Konstellation bei 25,7 Prozent.