Robert Klatt
Die Europäische Union (EU) hat Getreideschimmelkäfer und Hausgrillen als Lebensmittel zugelassen. Anträge für weitere Insektenarten sind noch offen.
Brüssel (Belgien). In der Europäischen Union (EU) sind seit Kurzem Hausgrillen (Acheta domesticus), die auch als Heimchen bezeichnet werden, als Lebensmittel zugelassen. Laut der Veröffentlichung der Europäischen Kommission (EK) dürfen die Insekten als Pulver und getrocknet verkauft werden. Die Europäischen Kommission (EK) hat zudem die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als Nahrung zugelassen.
Außerdem teilte die EK mit, dass es aktuell noch acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel gibt. Bisher waren in der EU nur Wanderheuschrecken und Larven des gelben Mehlkäfers (Tenebrio molitor), der auch als Mehlwurm bekannt ist, für den menschlichen Verzehr zugelassen.
Neben der Zulassung, die in der erforderlich ist, um ein Insekt als Lebensmittel für Menschen auf den Markt bringen zu dürfen, besteht laut der EK eine Kennzeichnungspflicht. Lebensmittel, die Insekten beinhalten, müssen auf der Verpackung also darauf hinweisen und die Insekten mit Artname in der Zutatenliste zeigen.
„Die Lebensmittelsicherheit hat für die Kommission oberste Priorität.“
Laut einer Sprecherin der Behörde sind die zugelassenen Insekten für den Menschen sicher. Risiken bestehen lediglich für Allergiker. In der EU sind deshalb entsprechende Allergiehinweise ebenfalls verpflichtend.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Fleisch, das laut einer Studie durch die ressourcenintensive Herstellung die globale Lebensmittelversorgung gefährdet, sind Insekten eine sehr nachhaltige Nahrungsquelle mit einem hohen Proteingehalt. In vielen Ländern werden Insekten deshalb schon seit langen in der normalen Küche verwendet.
In Deutschland wurden unterschiedliche Insektenarten bisher unter anderem als Snacks und Bestandteil von Nudeln verkauft. Dies war durch Übergangsregeln möglich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch kürzlich entschieden, dass ganze Insekten nicht von den alten Regeln für neuartige Lebensmittel erfasst werden. Seit 2018 gelten ganze Insekten hingegen als neuartige Nahrungsmittel, die den entsprechenden Genehmigungsprozess durchlaufen müssen.