Stromnetz in Deutschland

Netzbetreiber dürfen Strom für Elektroautos und Wärmepumpen drosseln

Robert Klatt

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Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind bisher nicht für den steigenden Strombedarf ausgelegt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erlaubt es den Netzbetreibern deshalb, den Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen einzuschränken.

Bonn (Deutschland). In Deutschland wird der Strombedarf in den kommenden Jahren durch die höhere Anzahl an Elektroautos und Wärmepumpen deutlich zunehmen. Laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist ein Großteil der Niederspannungsnetze für diese Belastung bisher nicht ausgelegt. Die Behörde hat deshalb im Juni 2023 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgestellt, die Regelungen zur sogenannten netzorientierten Steuerung enthält.

Die BNetzA hat nun mitgeteilt, dass Stromnetzbetreiber zukünftig den Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen einschränken dürfen, wenn ansonsten eine Überlastung des Stromnetzes droht. Eine Mindestleistung muss den Kunden aber in allen Fällen zur Verfügung stehen.

Reduzierung auf 4,2 Kilowatt

Verteilnetzbetreiber haben die Erlaubnis, den Strombezug während Überlastungsperioden auf bis zu 4,2 Kilowatt zu reduzieren. Dies ermöglicht es, Wärmepumpen weiterhin zu nutzen und Elektroautos innerhalb von zwei Stunden für eine Distanz von etwa 50 Kilometern aufzuladen. Die Behörde stellt klar, dass der reguläre Haushaltsstrom von dieser Maßnahme nicht betroffen ist.

Als Gegenleistung für die Steuerung ihrer Geräte erhalten die Haushalte eine Vergünstigung. Dies kann entweder eine jährliche Pauschale bei den Netzentgelten oder eine Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die betroffenen Geräte sein. Diejenigen, die sich für die Pauschale entscheiden, haben ab dem Jahr 2025 zusätzlich die Möglichkeit, ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen.

Eingriffe sollen Ausnahmen sein

Die BNetzA erwartet, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich sein werden. Laut der BNetzA sind vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr gestattet. Zudem sind die Netzbetreiber verpflichtet, solche Steuerungseingriffe auf gemeinsamen Internetplattformen zu veröffentlichen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es der Öffentlichkeit, Überlastungsprobleme in einzelnen Netzbereichen nachzuvollziehen und zu erkennen, wenn ein Netzbetreiber sein Netz verbessern muss.

Diese neuen Regelungen treten ab Januar 2024 in Kraft. Für bestehende Anlagen, die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber haben, gibt es langfristige Übergangsregelungen. Anlagen, die keine solche Vereinbarung haben, sind dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen, können jedoch auf freiwilliger Basis teilnehmen.

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