Robert Klatt
Im Meer vor Norwegen soll ein Windpark mit Vertikalachsern entstehen. Die alternative Bauform hat gegenüber konventionellen Windräder mit horizontaler Achse einige Vorteile.
Göteborg (Schweden). Das schwedische Unternehmen Seatwirl hat ein schwimmendes Windrad mit Vertikalachse entwickelt. Die Windturbine S2X reicht bis zu 80 Meter in das Wasser und regt etwa 55 Meter aus dem Wasser heraus. Unter optimalen Bedingungen kann das innovative Windrad, dessen Rotorblätter 40 Meter lang sind und dessen Durchmesser bei 50 Metern liegt, eine Maximalleistung von einem Megawatt erreichen.
Laut Seatwirl hat der Vertikalachser im Vergleich zu konventionellen Windrädern mit horizontaler Achse einige Vorteile. Die Vertikalachser können durch den Wind aus allen Richtungen optimal angeströmt werden und müssen dehsalb nicht aufwendig nachgeführt werden. Sie eignen sich deshalb gut für Standorte mit besonders hohen Windstärken wie etwa Offshore-Windparks.
Außerdem sorgt der niedrige Schwerpunkt der alternativen Bauform dafür, dass die Anlagen besonders stabil sind und dass die beweglichen Komponenten deutlich tiefer installiert werden können als bei Windrädern mit horizontaler Achse. Die Wartung der Anlagen wird dadurch deutlich einfacher und günstiger.
Ein Nachteil der aufrechtstehenden Rotorblätter ist hingegen, dass mindestens ein Flügel immer gegen den Wind arbeitet. Die Vertikalachser haben deshalb eine geringere Effizienz als herkömmliche Windräder, bei denen alle Rotoren gleichzeitig angeströmt werden.
Wie Seatwirl bekannt gegeben hat, soll mit der Windturbine S2X ein Offshore-Windpark im Boknafjorden bei Stavanger entstehen. An dieser Stelle, etwa 700 Meter vor der Küste Norwegens, befand sich zuvor eine Fischzucht. Der produzierte Strom kann über ein bestehendes Umspannwerk des Energieversorgers Haugaland Kraft an die Verbraucher verteilt werden.
Inzwischen hat das Unternehmen die Genehmigung für den Bau des Windparks erhalten. Zuvor haben unter anderem ein Fischereiverband und eine Umweltschutzorganisation Widerspruch gegen den Bau eingelegt, der durch die zuständig Behörde aber abgelehnt wurde.