Robert Klatt
Deutschland hat im vergangenen Jahr erstmals die 2010 von der Europäischen Union (EU) festgelegten Luftgrenzwerte eingehalten. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gelten ab 2030 jedoch deutlich strengere Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Co.
Berlin (Deutschland). In der Europäischen Union (EU) gelten seit 2010 verbindliche Grenzwerte für die Luftqualität. Laut dem Umweltbundesamt (UBA) hält Deutschland die Grenzwerte für Feinstaub bereits seit sieben Jahren ein. Im vergangenen Jahr wurden laut den etwa 600 Messstationen in der Bundesrepublik auch alle anderen Luftgrenzwerte erstmals eingehalten.
„Auch 2024 setzte sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fort. Dass wir im vergangenen Jahr alle Grenzwerte einhalten konnten, ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis gezielter Luftreinhaltemaßnahmen auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen.“
Der durchschnittliche Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde bei einigen Messstationen, darunter an die Kruppstraße in Essen mit einem Mittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter und in der Innenstadt von München mit 39 Mikrogramm pro Kubikmeter, nur knapp erreicht. In den ländlichen Regionen waren die durchschnittlichen Jahresgrenzwerte hingegen deutlich geringer, darunter etwa auf dem Berg Schauinsland im Schwarzwald, wo nur ein Jahresmittelwert von einem Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen wurde.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 2021 eine Studie publiziert, laut der mehrere Luftgrenzwerte in der EU nicht ausreichend sind, um Krankheiten und Todesfälle zu verhindern. Inzwischen haben dies mehrere Studien bestätigt. Das UBA ist deshalb ebenfalls der Ansicht, dass die vor rund 20 Jahren definierten Grenzwerte nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
In der EU wurde deshalb im Dezember 2024 eine neue Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet, die ab 2030 deutlich strengere Grenz- und Zielwerte festlegt. Der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid sinkt von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter und der zulässige Jahresmittelwert für Feinstaub von 25 auf 10 Mikrogramm. Die Städte in Deutschland können diese Grenzwerte aktuell kaum einhalten. Laut dem UBA ist eine flächendeckende Einhaltung aller neuen Grenzwerte jedoch bis 2035 realistisch, wenn entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.